I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung eines aus dem öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik übernommenen Lehrers wegen mangelnder persönlicher Eignung.
1. a) Der Beschwerdeführer war seit 1964 als Lehrer im Schuldienst der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt. Arbeitgeber war nach dem Beitritt der im Ausgangsverfahren beklagte Freistaat Sachsen. Im Februar 1991 erklärte der Beschwerdeführer in dem ihm von dem beklagten Freistaat vorgelegten Fragebogen, daß er weder offiziell noch inoffiziell, hauptamtlich oder sonstwie für das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (MfS) gearbeitet habe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|