Der 1940 geborene, verheiratete Kläger war zumindest seit 1968 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Sigmaschweißer gegen einen Bruttomonatslohn von 4.240,00 DM. In den Jahren von 1970 bis 31. Oktober 1993 hat der Kläger wie folgt wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gefehlt:
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