LAG Hamm - Urteil vom 08.03.2004
8 Sa 891/02
Normen:
ArbGG § 72 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gelsenkirchen, vom 27.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2456/01

Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Außendienstler, unrichtige Angaben im Besuchsbericht

LAG Hamm, Urteil vom 08.03.2004 - Aktenzeichen 8 Sa 891/02

DRsp Nr. 2004/12076

Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Außendienstler, unrichtige Angaben im Besuchsbericht

Normenkette:

ArbGG § 72 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Mit seiner Klage wendet sich der im Jahre 1942 geborene und einem Schwerbehinderten gleichgestellte Kläger, welcher aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 24 d.A.) seit dem Jahre 1998 bei der beklagten Einrichtung als Verwaltungskraft mit Außendiensttätigkeit beschäftigt war, gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung vom 04.10.2001 und nachfolgende fristgerechte Kündigung vom 19.11.2001 mit Wirkung zum 31.12.2001.