Der Kläger, der amerikanischer Staatsbürger ist, war seit dem 4. September 1981 mit einer Unterbrechung wegen Beurlaubung vom 1. August 1986 bis 1. Februar 1988 bei dem beklagten Land als Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt, und zwar zuletzt am Gymnasium . Sein monatlicher Bruttoverdienst betrug zuletzt 5.882,71 DM. Dem Arbeitsverhältnis liegt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 23. Februar 1982 zugrunde.
Am Dienstag, dem 4. Dezember 1990, ereignete sich folgender Vorfall im Rahmen des Englisch-Unterrichts der 10. Klasse, als unter anderem das Thema "Erfinder und ihre Erfindungen" besprochen wurde. Der Kläger äußerte, alle bedeutsamen Erfindungen seien amerikanischer Herkunft, worauf ein Schüler entgegnete, daß z. B. die Pizza keine amerikanische Erfindung sei. Der Kläger erklärte daraufhin, das italienische Pizza-Rezept sei erst nach der Einwanderung der Italiener in die Vereinigten Staaten von den Amerikanern perfektioniert worden. In diesem Zusammenhang erzählte der Kläger dann folgenden "Witz":
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