LAG Saarland - Urteil vom 03.12.1997
1 Sa 79/97
Normen:
BGB § 626 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; KSchG § 1 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
LAGE § 286 ZPO Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Neunkirchen - 3 Ca 398/96 - 06.12.96,

Kündigung: Verwertung einer von Dedektiven des Arbeitgebers erschlichenes Geständnis im Prozess

LAG Saarland, Urteil vom 03.12.1997 - Aktenzeichen 1 Sa 79/97

DRsp Nr. 2001/5689

Kündigung: Verwertung einer von Dedektiven des Arbeitgebers "erschlichenes" Geständnis im Prozess

Ein auf Veranlassung des Arbeitgebers mit Hilfe von Detektiven durch Täuschung des Klägers herbeigeführtes "außergerichtliches Geständnis" über den im Prozess geltend gemachten Kündigungsgrund ist im Rahmen einer Güterabwägung auf seine Verwertbarkeit im Kündigungsschutzprozess zu prüfen.

Normenkette:

BGB § 626 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; KSchG § 1 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanz: ArbG Neunkirchen - 3 Ca 398/96 - 06.12.96,
Fundstellen
LAGE § 286 ZPO Nr. 1