Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2008 - 3 Sa 440/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung und einen Auflösungsantrag der Arbeitgeberin.
Die 1971 geborene Klägerin trat am 1. Oktober 2005 in die Dienste der Beklagten, eines privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmens der S. Sie war als eine von drei Organisationsleiterinnen in der Bezirksdirektion L beschäftigt und - wie ihre beiden Kolleginnen - unmittelbar dem dortigen Bezirksdirektor unterstellt. Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. An ihrem Sitz in D besteht ein Betriebsrat.
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