LAG Köln - Urteil vom 27.05.2021
6 Sa 1260/20
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1; ZPO § 91;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 01.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1259/20

Kündigung wegen überzogener Kritik an Vorgesetzten und Kollegen in emotional aufgeheizter StimmungSubstantiierungspflicht des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung wegen unternehmerischer Entscheidung zur LeistungsreduzierungBetriebsbedingte Kündigung kein AuffangtatbestandAbmahnerfordernis bei Beleidigung des Vorgesetzten als respektloser Treiber

LAG Köln, Urteil vom 27.05.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 1260/20

DRsp Nr. 2021/13795

Kündigung wegen überzogener Kritik an Vorgesetzten und Kollegen in emotional aufgeheizter Stimmung Substantiierungspflicht des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung wegen unternehmerischer Entscheidung zur Leistungsreduzierung Betriebsbedingte Kündigung kein Auffangtatbestand Abmahnerfordernis bei Beleidigung des Vorgesetzten als "respektloser Treiber"

1. Zum Erfordernis einer Abmahnung für eine Kündigung gegenüber einem gewerblichen Arbeitnehmer, der in einer emotional aufgeheizten Situation betriebs- und arbeitsplatzbezogene Kritik äußert und dabei diese Kritik überspitzt an Vorgesetzten und Kollegen festmacht ("... setzt Herrn X unter Druck ... ist ein respektloser Treiber ... hat keine Ahnung ... gefährdet Mitarbeiter ... ist faul und unzuverlässig ... ist ein Ausbeuter").