LAG Berlin - Urteil vom 22.08.1991
14 Sa 26/91; 14 Sa 27/91
Normen:
BGB § 130 Abs. 2 § 620 Abs. 2 ; Einigungsvertrag Art. 38 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 73 Ca 9830/90

Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigungserklärung - Arbeitgeberstatus bei Zugang

LAG Berlin, Urteil vom 22.08.1991 - Aktenzeichen 14 Sa 26/91; 14 Sa 27/91

DRsp Nr. 2002/8143

Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigungserklärung - Arbeitgeberstatus bei Zugang

Der Akademie der Wissenschaften fehlte für eine mit Schreiben vom 1.10.1990 abgegebene, jedoch erst am 4.10.1990 zugestellte Kündigungserklärung die Kündigungsberechtigung, da sie zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht mehr Arbeitgeberin war, die Kündigungsberechtigung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, das heißt bei ihrem Zugang und nicht lediglich bei ihrer Abgabe noch bestehen muss.

Normenkette:

BGB § 130 Abs. 2 § 620 Abs. 2 ; Einigungsvertrag Art. 38 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 18.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 73 Ca 9830/90