LAG Köln - Urteil vom 03.08.1999
13 Sa 907/98
Normen:
BGB §§ 174, 626 ; KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 5767/97

Kündigungserklärung; Unternehmensberater, Vollmacht; Zurückweisung)

LAG Köln, Urteil vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 907/98

DRsp Nr. 2000/2180

Kündigungserklärung; Unternehmensberater, Vollmacht; Zurückweisung)

»1. Eine einseitige Willenserklärung, die ein Vertreter mündlich in Anwesenheit des zu Vertretenden gegenüber dem Erklärungsempfänger abgibt, kann im Sinne von § 174 S. 1 BGB nur sofort zurückgewiesen werden. 2. Ein externer Unternehmensberater, der zur Erstellung einer Sanierungsanalyse und ggf. eines Sanierungskonzepts im Betrieb tätig wird, ist für die Arbeitnehmer nicht schon allein aufgrund seiner Stellung und Funktion als jemand erkennbar, der zur Vornahme von Entlassungen bevollmächtigt ist.«

Normenkette:

BGB §§ 174, 626 ; KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 5767/97