Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier ordentlicher personenbedingter Kündigungen.
Die Klägerin trat Ende 2000 in die Dienste der Beklagten. Seit dem 6. März 2003 war sie durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Am 21. April 2004 informierte sie die Beklagte über ihre Anerkennung als Schwerbehinderte mit einem GdB von 50. Die Beklagte beantragte daraufhin die Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung, die vom Integrationsamt am 30. September 2004 erteilt und der Beklagten am 6. Oktober 2004 zugestellt wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|