BAG - Urteil vom 24.06.2004
2 AZR 207/03
Normen:
KSchG § 1 ; ZPO § 50 ; NdsPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 13 ; BGB § 626 ; BAT § 53 § 55 ;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 29.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 455/02
ArbG Braunschweig, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 439/01

Kündigungsschutz - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren (§§ 53, 55 BAT) Arbeitnehmerin nach gesetzlicher Auflösung einer Anstalt des öffentlichen Rechts; wirksame Errichtung der Anstalt; Betriebsstilllegung; Berücksichtigung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei Gesamtrechtsnachfolger (Land Niedersachsen) nach Auflösung der Anstalt; Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Vermittlung des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers an andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; TV Rationalisierungsschutz; Benehmensherstellung nach § 75 Abs. 1 Nr. 13 NdsPersVG

BAG, Urteil vom 24.06.2004 - Aktenzeichen 2 AZR 207/03

DRsp Nr. 2005/1031

Kündigungsschutz - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren (§§ 53, 55 BAT) Arbeitnehmerin nach gesetzlicher Auflösung einer Anstalt des öffentlichen Rechts; wirksame Errichtung der Anstalt; Betriebsstilllegung; Berücksichtigung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei Gesamtrechtsnachfolger (Land Niedersachsen) nach Auflösung der Anstalt; Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Vermittlung des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers an andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; TV Rationalisierungsschutz; "Benehmensherstellung" nach § 75 Abs. 1 Nr. 13 NdsPersVG

Orientierungssätze: Verstößt der Dienstherr bei der durch Landesgesetz verfügten Schließung einer Dienststelle gegen § 75 Abs. 1 Nr. 13 NdsPersVG (Benehmensherstellung), so folgt daraus nicht die Unwirksamkeit einer aufgrund der Schließung der Dienststelle ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung. Die ordnungsgemäße Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.

Normenkette:

KSchG § 1 ; ZPO § 50 ; NdsPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 13 ; BGB § 626 ; BAT § 53 § 55 ;

Tatbestand: