ArbG Ludwigshafen, vom 08.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3594/03
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - keine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei bloßer Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2004 - Aktenzeichen 11 Sa 408/04
DRsp Nr. 2005/2915
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - keine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei bloßer Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften
1. Der Kläger genügt den Anforderungen seiner Darlegungslast zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1KSchG) nicht, wenn sein Vorbringen jegliche Konkretisierung hinsichtlich der Arbeitszeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer vermissen lässt.2. Die Herausnahme des Kleinbetriebs aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes trägt gewichtigen, durch Art. 12 Abs. 1GG geschützten Belangen des Kleinunternehmers Rechnung, dessen Kündigungsrecht im hohen Maße schutzwürdig ist, da in einem Betrieb mit wenigen Arbeitskräften der Geschäftserfolg mehr als in Großbetrieben von jedem einzelnen Arbeitnehmer abhängt.
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