Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des zwischen ihnen seit dem 14.08.1995 bestehenden Ausbildungsverhältnisses, die die Beklagte mit dem am 31.01.1997 zugegangenen Schreiben vom 27.01.1997, auf das Bezug genommen wird (Bl. 17, 24 d.A.), erklärt und die der Kläger mit seiner am 06.03.1997 beim Arbeitsgericht Senftenberg eingegangenen Klage angegriffen hat.
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