LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.09.2002
L 4 KR 1653/01
Normen:
KSVG § 2 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 19.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 1363/00

Künstlereigenschaft eines Goldschmieds

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - Aktenzeichen L 4 KR 1653/01

DRsp Nr. 2006/24130

Künstlereigenschaft eines Goldschmieds

Bei handwerklicher Fertigung von Einzelstücken nach eigenen Entwürfen ist eine Zuordnung zum Bereich der Kunst nur dann anzunehmen, wenn der Betroffene mit seinen Werken in einschlägigen fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird. Hierfür ist bei Vertretern der bildenden Kunst vor allem maßgebend, ob der Betreffende an Kunstausstellungen teilnimmt, Mitglied von Künstlervereinen ist, in Künstlerlexika aufgeführt wird, Auszeichnungen als Künstler erhalten hat oder andere Indizien auf eine derartige Anerkennung schließen lassen. Ein Goldschmied, dem Kunstpreise verliehen wurden, erfüllt diese Voraussetzungen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KSVG § 2 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 19.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 1363/00