BAG - Urteil vom 25.09.2013
10 AZR 401/12
Normen:
Bundes-Manteltarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft (BMTV vom 15. Dezember 2008) § 13;
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 434/11
ArbG Kaiserslautern, vom 09.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 333/11

Kürzung der Jahressonderzahlung wegen lang andauernder Erkrankung; Begriff des Ruhens des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urteil vom 25.09.2013 - Aktenzeichen 10 AZR 401/12

DRsp Nr. 2013/24020

Kürzung der Jahressonderzahlung wegen lang andauernder Erkrankung; Begriff des Ruhens des Arbeitsverhältnisses

Die Systematik der tariflichen Regelung des Bundesmanteltarifvertrages für die Entsorgungswirtschaft vom 15.12.2008 lässt keinen Schluss darauf zu, dass eine Kürzung der Jahressonderzahlung bei lang andauernder Erkrankung erfolgt.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2011 - 8 Sa 434/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Bundes-Manteltarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft (BMTV vom 15. Dezember 2008) § 13;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des Anspruchs auf eine tarifliche Jahressonderzahlung.

Der Kläger ist seit 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet jedenfalls kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der BundesManteltarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft vom 15. Dezember 2008 (BMTV), gültig ab 1. Januar 2009, Anwendung.

Der BMTV lautet auszugsweise wie folgt:

"§ 11 Krankenbezüge

(1) Bei Arbeitsunfähigkeit im Falle der Krankheit gelten die gesetzlichen Regelungen über die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall.