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Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1993.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist der Betrieb des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs in Dessau und Umgebung; einzige Gesellschafterin der Klägerin ist die Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Stadtwerke, deren einzige Gesellschafterin die Stadt Dessau ist.
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