LAG Bremen vom 31.08.1988
4 Ta 41/88
Normen:
ArbGG § 12 Abs.7;
Fundstellen:
AnwBl 1989, 168
DRsp VI(646)135h

LAG Bremen - 31.08.1988 (4 Ta 41/88) - DRsp Nr. 1992/11714

LAG Bremen, vom 31.08.1988 - Aktenzeichen 4 Ta 41/88

DRsp Nr. 1992/11714

»Der Wert des Streitgegenstandes für ein induvidualrechtliches Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung kann in Anlehnung an § 12 Abs. 7 ArbGG auf 3 Monatsgehälter festgesetzt werden, wenn die Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer sehr weitreichend sind, insbesondere einiges dafür spricht, daß der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen nur durch eine Änderungskündigung hätte durchsetzen können.«

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs.7;
Fundstellen
AnwBl 1989, 168
DRsp VI(646)135h