Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von zwei ordentlichen, auf die Kündigungsregelungen des Einigungsvertrages gestützten Arbeitgeberkündigungen eines Hochschulprofessors sowie die Wirksamkeit seiner Abberufung.
Der Kläger ist am 07.04.1931 geboren und ist bei dem Beklagten bzw. seinem Rechtsvorgänger als Professor für Musikpädagogik/Musikdidaktik tätig. Zuletzt war er an der Pädagogischen Hochschule eingesetzt. Sein letztes monatliches Bruttoentgelt betrug 5.800, 00 DM.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|