LAG Chemnitz - Urteil vom 09.12.1992
2 Sa 144/92
Fundstellen:
BB 1993, 223
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen,

LAG Chemnitz - Urteil vom 09.12.1992 (2 Sa 144/92) - DRsp Nr. 1998/6029

LAG Chemnitz, Urteil vom 09.12.1992 - Aktenzeichen 2 Sa 144/92

DRsp Nr. 1998/6029

»Ein langjährig tätig gewesener Parteisekretär der SED ist im allgemeinen für eine Tätigkeit als Lehrer im Sinne der Bestimmungen des Einigungsvertrages persönlich ungeeignet, weil er sich in seiner Funktion in besonderer Weise mit dem SED-Staat identifiziert hat.«

Tatbestand:

Die 48jährige Klägerin ist ausgebildete Lehrerin für untere Klassen. Im Jahre 1971 erwarb sie einen weiteren Abschluß als Diplom-Lehrerin für Deutsch. Sie ist seit 1963 im Schuldienst tätig und wird seit 1974 an der 5. Polytechnischen Oberschule in K. eingesetzt. In letzter Zeit erteilte sie vorwiegend Deutschunterricht.

Die Klägerin war 1973 bis 1974 Vertrauensfrau der Gewerkschaft und von August 1978 bis 1989 ehrenamtlicher Parteisekretär der SED an ihrer Schule. Dort waren zuletzt von 54 Lehrern 20 Mitglied der SED. Die Funktion als ehrenamtlicher Parteisekretär übte die Klägerin in den Jahren 1986 bis 1987 nicht aus, weil sie in dieser Zeit an der Bezirksparteischule in D. studierte.

Mit Schreiben vom 20. März 1992, der Klägerin zugegangen am 27. März 1992, kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1992 wegen mangelnder persönlicher Eignung der Klägerin.