Die Parteien streiten über eine vom Kläger geltend gemachte DM 10.000,00.
Der 1949 geborene Kläger arbeitete bei dem Beklagten seit 16.11.1970, zuletzt als Leiter der Küche des K S. Die Parteien regelten die Arbeitsbedingungen zuletzt mit Arbeitsvertrag vom 01.07.1991 (As 4 f). Neben dem
Mit Schreiben vom 24.12.1992 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06.1993.
Die Speisenherstellung des K wurde mit Wirkung zum 01.01.1993 der Firma S C übertragen. Dieses Unternehmen bot dem Kläger eine Stelle als Koch mit seiner bisherigen Vergütung an. Der Kläger lehnte das Angebot ab.
Der Kläger hat erstinstanzlich vorgetragen, daß das Arbeitsverhältnis wegen mangelnden Bedarfs geendet habe und ihm deshalb eine Abfindung in Höhe von DM 10.000,00 zustehe.
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