Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin mit Schreiben des Beklagten vom 22.03.1993.
Die am 20.12.1938 geborene Klägerin war seit 20.01.1958 bei der Konsumgenossenschaft bzw. deren Rechtsvorgängerin im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, ab 09.08.1967 als Ausbilderin (siehe Arbeitsvertrag vom 23.04.1991, Bl. 9/10 d.A.). Der monatliche Bruttoverdienst belief sich zuletzt auf DM 2.688,00. Vom 29.05.1991 an war die Klägerin Vorsitzende einer Schiedsstelle für Arbeitsrecht bei ihrem Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der Auflösung dieser Schiedsstelle im September 1992.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|