LAG Chemnitz - Urteil vom 19.10.2023
4 Sa 260/21
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 06.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 382/20

LAG Chemnitz - Urteil vom 19.10.2023 (4 Sa 260/21) - DRsp Nr. 2024/4524

LAG Chemnitz, Urteil vom 19.10.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 260/21

DRsp Nr. 2024/4524

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 6. Mai 2021 - 14 Ca 382/20 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.

Die 1983 geborene Klägerin absolvierte am Institut für Musiktherapie ... den Diplomstudiengang Musiktherapie, welchen sie mit einem von dem Institut vergebenen Diplom abschloss. Mit dem Zeugnis vom 30.10.2012 bescheinigte ihr das Institut die Befähigung zur Arbeit als Musiktherapeutin. Das Institut für Musiktherapie ... ist privatrechtlich organisiert und ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium in Wochenendkursen ohne Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung.

Die Klägerin ist bei dem Beklagten auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom 11.07.2017 seit dem 01.11.2017 als Musiktherapeutin mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden im Sächsischen Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie; ... Klinik für Forensische Psychiatrie in der Entgeltgruppe 9 des TV-L beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet gemäß § 2 des Arbeitsvertrages der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.

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