Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die am 17.01.1950 geborene Klägerin ist seit 1. August 1972 bei der Technischen Hochschule C als Lehrerin im Hochschuldienst im Bereich Fremdsprache Russisch und im Bereich Deutsch beschäftigt.
Mit Schreiben vom 28.09.1992, der Klägerin zugegangen am gleichen Tag, kündigte der Beklagte durch den Rektor der TU C das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.12.1992 wegen mangelnden Bedarfs. Hiergegen hat die Klägerin am 16.10.1992 Kündigungsschutzklage erhoben.
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