Der Kläger begehrt mit der vorliegenden, am 07.06.1993 erhobenen, dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten am 24.06.1993 zugestellten Klage die Zahlung einer Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 in Höhe von 2.146,21 DM.
Der Kläger war vom 01.01.1987 bis 30.09.1992 beim Beklagten bzw. der Fachschule für Ökonomie P beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Vorschriften des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|