LAG Chemnitz - Urteil vom 25.10.1994
5 Sa 687/94
Normen:
DDR: PersVG § 7, Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 79 Abs. 1 S. 1; HEG (bis zum 2.10.1993 in Kraft befindliche Sächsische Hochschulerneuerungsgesetz vom 25.7.1991 - Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1991, Seite 261) § 112 Abs. 2, § 110 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 9625/92

LAG Chemnitz - Urteil vom 25.10.1994 (5 Sa 687/94) - DRsp Nr. 1998/5971

LAG Chemnitz, Urteil vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 5 Sa 687/94

DRsp Nr. 1998/5971

Befugnisse im Mitwirkungsverfahren hinsichtlich der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Normenkette:

DDR: PersVG § 7, Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 79 Abs. 1 S. 1; HEG (bis zum 2.10.1993 in Kraft befindliche Sächsische Hochschulerneuerungsgesetz vom 25.7.1991 - Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1991, Seite 261) § 112 Abs. 2, § 110 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs vom 21.10.1992 zum 31.12.1992, der Kläger begehrt seine Weiterbeschäftigung als Lektor am Universitätssportzentrum der Technischen Universität ...

Der am 23.7.1943 geborene, zwei Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit 1975 als Sportlehrer, seit 1987 auch als Lektor am Universitätssportzentrum der Technischen Universität ... zu einem monatlichen Bruttoverdienst von zuletzt 4.800 DM beschäftigt.

Am Universitätssportzentrum der Technischen Universität ... waren am 30.11.1992 53 Sportlehrer beschäftigt, und zwar sowohl solche, die ursprünglich für die Technische Universität ... eingestellt worden waren, als auch Zugänge der Hochschule für Verkehrswesen ... und der pädagogischen Hochschule ..., beide aufgelöst zum 30.9.1992, weshalb die Beschäftigten der vorgenannten Institutionen von der Technischen Universität ... ab 1.10.1992 übernommen wurden.