LAG Chemnitz - Urteil vom 30.12.1994
6 Sa 6440/93
Normen:
2. BesÜVOBesÜVO Anl. I; BAT-O § 11 S. 2; BGB § 315 Abs. 2 ;

LAG Chemnitz - Urteil vom 30.12.1994 (6 Sa 6440/93) - DRsp Nr. 1998/5947

LAG Chemnitz, Urteil vom 30.12.1994 - Aktenzeichen 6 Sa 6440/93

DRsp Nr. 1998/5947

Ist einem Arbeitgeber (hier: Freistaat Sachsen) für die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte ein derartiger Gestaltungspielraum eingeräumt, daß ihm durch die Ausweisung von Beförderungsstellen im Haushaltsplan die Entscheidung verbleibt, in welchem personellen Umfang ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe möglich ist, so findet dieses Gestaltungsermessen seine Grenze in § 315 Abs. 1 BGB (billiges Ermessen).

Normenkette:

2. BesÜVOBesÜVO Anl. I; BAT-O § 11 S. 2; BGB § 315 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin entweder in der Vergütungsgruppe IV b oder IV a des BAT-O.