Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.03.2021 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers durch eine ordentliche und auf betriebsbedingte Gründe gestützte Kündigung des Beklagten zu 1 vom 29.07. zum 31.10.2020 sowie darüber, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Betriebsübergangs oder aber aufgrund unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung mit der Beklagten zu 2 besteht.
Der Beklagte zu 1 ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Luftfahrtgesellschaft X. mbH (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagte zu 2 ist eine Fluggesellschaft des M.-Konzerns mit Sitz in K.. Der am 07.10.1967 geborene Kläger war seit dem 30.06.2014 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 29.04.2014 (Anlage 01 zur Klageschrift, Blatt 4 ff. der Akte), auf dessen Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, bei der Schuldnerin als Kapitän für das Flugzeugmuster Dash Q400 gegen ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von zuletzt 6.900,- € beschäftigt.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|