LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.2021
7 Sa 563/21
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5254/20

LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.2021 (7 Sa 563/21) - DRsp Nr. 2022/14701

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 563/21

DRsp Nr. 2022/14701

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.05.2021 - 3 Ca 5254/20 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die betriebsbedingte Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air M. PLC & Co. Luftverkehrs KG (iF.: Schuldnerin). Die am 17.03.1965 geborene, verheiratete und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete klagende Partei ist seit dem 08.08.1994 bei der Schuldnerin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Sie war tätig als Kapitän und verdiente zuletzt monatlich durchschnittlich EUR 19.593,99 brutto. Sie war auf dem dienstlichen Einsatzort A. stationiert. Auf das Arbeitsverhältnis findet ua. der MTV Nr. 11 Kabinenpersonal LTU Anwendung, der in § 50 Abs. 3 nach Vollendung des 50. Lebensjahres und mindestens 15 Jahren Beschäftigungszeit nur noch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässt.

Bei der Schuldnerin handelte es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in M. und Stationen an verschiedenen Flughäfen. Die Schuldnerin beschäftigte mit Stand August 2017 mehr als 6.000 Arbeitnehmer im Cockpit, in der Kabine und am Boden.

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