LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.03.1991
12 TaBV 191/90
Vorinstanzen:
ArbG Marburg, vom 08.06.1990

LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.03.1991 (12 TaBV 191/90) - DRsp Nr. 2002/15788

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.03.1991 - Aktenzeichen 12 TaBV 191/90

DRsp Nr. 2002/15788

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin und Antragsgegnerin (AntrG.) verpflichtet ist, dem Betriebsrat und Antragsteller (AntrSt.) die alle 14 Tage erscheinenden "Arbeit & Ökologie"-Briefe (Preis des Jahresabonnements für Unternehmen, Belegschaftsvertretungen, Gewerkschaften, Behörden und andere Organisationen: 288,-- DM + 7 % MWSt.; Preis für Einzelpersonen: 144,-- DM (einschl. MWSt.)) für die laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen. Die AntrG. produziert Kabel und Elektroleitungen. Sie beschäftigt z.Zt. 84 Angestellte und 232 gewerbliche Arbeitnehmer, davon 170 in der Produktion. Sie hat einen Umweltbeauftragten (Chemieingenieur, mit eigenem Arbeitsplatz in der Entwicklungsabteilung) bestellt.

Der AntrSt. bezieht die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB). Ferner stehen ihm die Zeitschriften "Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht" (NZA), "Betriebsberater" (BB) und "Umweltmagazin Forum-Umwelttechnik in Industrie und Kommune" zur Mitbenutzung zur Verfügung; eine Möglichkeit, die er bislang nicht nutzt.

Wegen des sonstigen erstinstanzlich ermittelten Streitstoffs wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses (Bl. 62 - 66 d. A.) Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat den Antrag aus den im Einzelnen aus Bl. 66 - 74 d. A. ersichtlichen Gründen zurückgewiesen.