Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 20. Oktober 2022 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine ungekürzte Übergangsversorgung als außertarifliche Leistung. Sie stützt ihren Anspruch auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Beklagte hat bei bestimmten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne dass sie dazu tariflich verpflichtet war, auf eine Kürzung des vorgezogen in Anspruch genommenen Übergangsgelds verzichtet.
Die Beklagte, eine GmbH mit Sitz in Langen, nimmt im Auftrag des Bundes die im
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