LAG Hamm vom 04.11.1986
6 Sa 880/86
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
DB 1987, 181
DRsp VI(610)196a-d

LAG Hamm - 04.11.1986 (6 Sa 880/86) - DRsp Nr. 1992/11787

LAG Hamm, vom 04.11.1986 - Aktenzeichen 6 Sa 880/86

DRsp Nr. 1992/11787

Auswirkungen des Eintritts der Berechtigung zum Bezug von Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers, der eine Vorruhestandsvereinbarung abgeschlossen hat (§ 8 Abs. 1 des Vorruhestandstarifvertrags für das Baugewerbe): (a-b) Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld auch dann, wenn der Rentenanspruch gegenüber einem ausländischen Versicherungsträger besteht, (b) und zwar unabhängig von der Rentenhöhe; (c-d) kein »Wiederaufleben« des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt der Rentenberechtigung nach Beginn des Vorruhestandes, (d) aber möglicher Schadensersatzanspruch des (ehemaligen) Arbeitnehmers wegen nicht hinreichender Aufklärung über die Rechtsfolgen des Vorruhestandes;

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

»... Nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26. 9. 1984 (TVVR) hat der Kl. ab Februar 1985 Vorruhestandsgeld erhalten. Der Anspruch auf die Vorruhestandsleistung ist mit Ablauf des April 1985 erloschen. ...