LAG Hamm vom 18.01.1985
16 Sa 1111/84
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
DB 1985, 927
DRsp VI(614)100b-c

LAG Hamm - 18.01.1985 (16 Sa 1111/84) - DRsp Nr. 1992/11798

LAG Hamm, vom 18.01.1985 - Aktenzeichen 16 Sa 1111/84

DRsp Nr. 1992/11798

Androhung von "Krankfeiern" als ein für eine Kündigung erheblicher Sachverhalt; (c) Wertung der Kündigung als Verdachtskündigung mit den insoweit geltenden Beweisgrundsätzen;

Normenkette:

KSchG § 1 ;

(b) "Die Instanzgerichte haben in Fällen, bei denen der ArbNehmer eine Krankheit angekündigt hat, um sich auf diese Weise um eine bestimmte Arbeit zu drücken, den Anspruch einer ordentlichen Kündigung, teilweise einer außerordentlichen Kündigung als berechtigt anerkannt.. .