LAG Hamm - Urteil vom 12.05.2004
2 Sa 1232/03
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn - 1 Ca 3363/022.7.2004,

LAG Hamm - Urteil vom 12.05.2004 (2 Sa 1232/03) - DRsp Nr. 2006/2376

LAG Hamm, Urteil vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 1232/03

DRsp Nr. 2006/2376

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich mit ihrer am 01.10.2002 beim Arbeitsgericht Iserlohn eingegangenen Klage gegen die durch den Beklagten mit Schreiben vom 30.09.2002 ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2002.

Die heute 37-jährige Klägerin war seit dem 01.01.1990 als Maschinenarbeiterin im Betrieb H2xxx der in Z1xxxxx ansässigen Firma S3xxxxxxxxx F1xxxxxxxxxxxxx GmbH tätig. Sie erzielte eine monatliche Vergütung von 2.000,00 EUR brutto. Die Klägerin ist verheiratet, ihr Ehemann berufstätig.