Der 29-jährige Kläger ist verheiratet und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Seit dem 01.01.1981 war er bei der Beklagten, die eine Steuerberatungsgesellschaft betreibt, als Prüfassistent mit einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von 2.700,-- DM beschäftigt. Aufgrund des schriftlichen Anstellungsvertrages vom 01.12.1980 war zwischen den Parteien eine sechsmonatige Kündigungsfrist zum Halbjahresende vereinbart.
Mit Schreiben vom 15.09.1983 kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zum 31.12.1983.
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