LAG Köln vom 09.11.1988
5 Sa 945/88
Normen:
BeschFG Art.1 § 1 Abs.1 S.2;
Fundstellen:
DB 1989, 532
DRsp VI(602)90g

LAG Köln - 09.11.1988 (5 Sa 945/88) - DRsp Nr. 1992/11813

LAG Köln, vom 09.11.1988 - Aktenzeichen 5 Sa 945/88

DRsp Nr. 1992/11813

Wirksame Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beschäftigungförderungsgesetz 1985 (BeschFG) bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers kurz nach Ablauf von vier Monaten (Kriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit der Befristung);

Normenkette:

BeschFG Art.1 § 1 Abs.1 S.2;

»Eine Neueinstellung i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer kurz nach Ablauf von vier Monaten auf demselben Arbeitsplatz wieder eingestellt wird, das erste Arbeitsverhältnis aber selbst aus eigenem freien Entschluß aufgegeben hat, um bei einem anderen Arbeitgeber eine anders geartete Tätigkeit Ä im Nachhinein gesehen: vorübergehend Ä anzunehmen; in einem solchen Fall fehlt es am engen sachlichen Zusammenhang i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG

Fundstellen
DB 1989, 532
DRsp VI(602)90g