LAG Köln - Beschluß vom 28.04.1999 (13 Ta 96/99) - DRsp Nr. 1999/7895
LAG Köln, Beschluß vom 28.04.1999 - Aktenzeichen 13 Ta 96/99
DRsp Nr. 1999/7895
»1. Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt nach ganz h.M. n Rspr. u. Lit. ein Brutto-Monatseinkommen des betroffenen Arbeitnehmers.2. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je nach dem Verhältnis der Bedeutung des konkreten Berichtigungsbegehrens zum Gesamtwert des Zeugnisses ein Abschlag von dem o.a. Regelstreitwert in Betracht.3. Wird neben einer Verbesserung der zentralen Leistungsbeurteilung noch die inhaltliche Änderung mehrerer weiterer Einzelfeststellungen des Zeugnisses eingeklagt, ist ein Abschlag vom vollen Regelwert eines Monatseinkommens nicht gerechtfertigt.«