LAG Köln - Urteil vom 10.12.1996
1 Sa 973/96
Normen:
TV zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 17.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 305/96

LAG Köln - Urteil vom 10.12.1996 (1 Sa 973/96) - DRsp Nr. 1999/8215

LAG Köln, Urteil vom 10.12.1996 - Aktenzeichen 1 Sa 973/96

DRsp Nr. 1999/8215

1. Sieht der Tarifvertrag Überbrückungsgeld vor, so ist der ausgeschiedene Arbeitnehmer nach dem Sinngehalt der Regelung so zu stellen, als bezöge er weiterin das bisherige Nettoeinkommen. 2. Vom Finanzamt eingehobene Einkommensteuer ist durch den vormaligen Arbeitgeber zu erstatten.

Normenkette:

TV zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971 § 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Erstattung von Einkommenssteuer durch die Beklagte.