LAG Köln - Urteil vom 11.03.1999 (10 Sa 1763/97) - DRsp Nr. 1999/7894
LAG Köln, Urteil vom 11.03.1999 - Aktenzeichen 10 Sa 1763/97
DRsp Nr. 1999/7894
»Zur Abgrenzung einer Versorgungszusage an einem Arbeitnehmer "aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses" von einer nicht insolvenzgeschützten Versorgungszusage aufgrund seiner Gesellschafterstellung (Unternehmerlohn), wenn nur Mitarbeiter mit Gesellschafterstellung eine Versorgungszusage erhalten haben, diese aber nur über eine Minderheitsbeteiligung verfügen und einem zu 70 % beteiligten Mehrheitsgesellschafter an der GmbH gegenüberstehen.«