LAG Köln - Urteil vom 11.03.1999
10 Sa 1763/97
Normen:
BetrAVG § 7 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1999, 539
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6805/A5

LAG Köln - Urteil vom 11.03.1999 (10 Sa 1763/97) - DRsp Nr. 1999/7894

LAG Köln, Urteil vom 11.03.1999 - Aktenzeichen 10 Sa 1763/97

DRsp Nr. 1999/7894

»Zur Abgrenzung einer Versorgungszusage an einem Arbeitnehmer "aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses" von einer nicht insolvenzgeschützten Versorgungszusage aufgrund seiner Gesellschafterstellung (Unternehmerlohn), wenn nur Mitarbeiter mit Gesellschafterstellung eine Versorgungszusage erhalten haben, diese aber nur über eine Minderheitsbeteiligung verfügen und einem zu 70 % beteiligten Mehrheitsgesellschafter an der GmbH gegenüberstehen.«

Normenkette:

BetrAVG § 7 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6805/A5
Fundstellen
NZA-RR 1999, 539