Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2010 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 906,78 - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 151,13 - seit dem 01.05.2007 und monatlich ab dem Monatsersten der 5 Folgemonate aus jeweils weiteren 151,13 - zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.871,47 - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 151,13 - seit dem 01.11.2007 und monatlich ab dem Monatsersten der 18 Folgemonate aus jeweils weiteren 151,13 - zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 604,52 - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 151,13 - seit dem 01.06.2009 und monatlich ab dem Monatsersten der 3 Folgemonate aus jeweils weiteren 151,13 - zu zahlen.
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