LAG Köln - Urteil vom 21.08.1999
4 Ta 315/97
Normen:
ZPO §§ 203 ff.;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 10284/96

LAG Köln - Urteil vom 21.08.1999 (4 Ta 315/97) - DRsp Nr. 2000/2054

LAG Köln, Urteil vom 21.08.1999 - Aktenzeichen 4 Ta 315/97

DRsp Nr. 2000/2054

»Eine öffentliche Zustellung ist nicht wirksam, wenn eine andere Form der Zustellung ohne weiteres möglich gewesen wäre. Dabei kommt es darauf an, ob das Gericht aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung seien gegeben. War eine öffentliche Zustellung nach diesen Kriterien wirksam, dann kann der Zustellungsbetroffene gleichwohl den Einwand des Rechtsmißbauchs erheben, wenn die andere Partei in Kenntnis des Aufenthalts des Gegners die öffentliche Zustellung bewirkt hat oder ihr eine andere Zustellungsmöglichkeit bewußt war.«

Normenkette:

ZPO §§ 203 ff.;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 10284/96