LAG München - Urteil vom 30.08.1994
6 Sa 928/92
Normen:
BGB § 324 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ; TV für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 06.01.1955 §§ 4b 6 23c ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 14.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 3472/92

LAG München - Urteil vom 30.08.1994 (6 Sa 928/92) - DRsp Nr. 2002/15096

LAG München, Urteil vom 30.08.1994 - Aktenzeichen 6 Sa 928/92

DRsp Nr. 2002/15096

Arbeitszeit: Anspruch auf Überstundenausgleich für infolge betriebsätzlicher Untersuchung nicht erbrachter Arbeitstätigkeit) Wird dem Arbeitnehmer die Arbeit eines Kollegen übertragen, weil dieser zu diesem Zeitpunkt zu einer betriebsärztlichen Untersuchung muss, ist dem verhinderten Arbeitnehmer gemäss § 324 Abs. 1 BGB Überstundenvergütung zu gewähren, wenn er diese bei Arbeitsausführung auch hätte erhalten müssen.

Normenkette:

BGB § 324 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ; TV für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 06.01.1955 §§ 4b 6 23c ; TVG § 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 14.12.1995 - 6 AZR 950/94 -.

Vorinstanz: ArbG München, vom 14.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 3472/92