Mit Klage aus September 2002 hat die Klägerin geltend gemacht Herausgabe eines Laptops nebst Zubehör und Software sowie Schadensersatz in Höhe von 3.881,01 EURO. Nach Erklärung des Beklagten, dass er den Laptop nicht mehr im Besitz habe, hat sie mit Schriftsatz vom 18.11.2002 die Klage umgestellt. Sie begehrt nunmehr Schadensersatz in Höhe von 7.961,83 EURO, nämlich für
- Laptop 1.952,-- EURO
- Ware 5.151,86 EURO
- Entsorgung 857,97 EURO.
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