LAG Niedersachsen - Urteil vom 22.12.1994
1 Sa 1132/94
Fundstellen:
BB 1995, 829
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 745/93

LAG Niedersachsen - Urteil vom 22.12.1994 (1 Sa 1132/94) - DRsp Nr. 1998/4110

LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.12.1994 - Aktenzeichen 1 Sa 1132/94

DRsp Nr. 1998/4110

Tatbestand:

Die Parteien. streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch außerordentliche Kündigungen des Beklagten vom 17. November und vom 29. November 7993 beendet worden ist.

Der Beklagte ist ein eingetragener Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck es ist, "Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen technischer Anlagen und Einrichtungen aller Art zu bewahren und in diesem Rahmen die wirtschaftliche Errichtung oder Herstellung und Verwendung von technischen Einrichtungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln zu fördern". Dazu hält der Beklagte eine größere Anzahl von Sachverständigen zur Beratung, Begutachtung, Prüfung und Überwachung auf den Gebieten der Sicherheitstechnik, des Qualitätswesens und des Umweltschutzes vor. Unter anderem werden in diesem Rahmen auch kerntechnische Anlagen zur Energieerzeugung geprüft und begutachtet (§ 2 der Satzung).

Der inzwischen 58jähriqe Kläger ist seit dem 1. Januar 1980 zu einem Monatsbruttogehalt von zuletzt ca. 7.950,- DM in der Hauptabteilung XXX des Beklagten beschäftigt. Als promovierter Diplomphysiker ist er in der Abteilung XXX als Sachverständiger tätig. In dieser Eigenschaft arbeitete er auch an Sicherheitsüberprüfungen der Kernkraftwerke XXX.