LAG Niedersachsen - Beschluss vom 18.10.1994 (11 TaBV 90/94)
I. Die Beteiligten streiten über eine einstweilige Verfügung, durch die den Beteiligten zu 2) bis 4) befristet untersagt worden ist, Kündigungen auszusprechen. Antragsteller ist der bei den Beteiligten Ziff. 2) bis 4) [...]