Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. Januar 2014, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 11. Mai 2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 525,00 € brutto zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32,41 € netto zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz haben der Kläger 22 % und der Beklagte 78 % zu tragen, von den Kosten zweiter Instanz haben der Kläger 8 % und der Beklagte 92 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Prämiendifferenzen, Urlaubsabgeltung, Verzugsschaden und die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses im beendeten Arbeitsverhältnis.
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