LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.08.2012
3 Sa 108/12
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 18.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1574/11

LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.08.2012 (3 Sa 108/12) - DRsp Nr. 2012/19904

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.08.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 108/12

DRsp Nr. 2012/19904

Ein Anspruch auf ein undifferenziertes Leistungsentgelt in pauschalierter Form kommt nach der tariflichen Regelung in § 18 TVöD (VKA) nicht in Betracht, wenn die Betriebsparteien eine wirksame Dienstvereinbarung zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung abgeschlossen haben.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.1.2012 - 12 Ca 1574/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf ein tarifliches Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA) in Höhe eines pauschalen Ausschüttungsbetrages für das Jahr 2010 (Bewertungszeitraum vom 1. September 2009 bis 31. August 2010).

Der Kläger ist bei der Beklagten an dem Schulkomplex J.-W.-Schule/BBS-Technik als Schulhausmeister beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der TVöD (VKA) Anwendung. Neben dem Kläger sind an diesem Schulkomplex ein weiterer Hausmeister sowie ein Hausarbeiter tätig.