LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.07.2012
3 Sa 82/12
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 639
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 19.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1708/11

LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.07.2012 (3 Sa 82/12) - DRsp Nr. 2012/19910

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 82/12

DRsp Nr. 2012/19910

Vertraglich begründete Ansprüche von Arbeitnehmern auf eine Jubiläumszuwendung, die auf eine Gesamtzusage zurückgehen, können durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung abgelöst werden, wenn der Arbeitgeber sich bei der Zusage eine Änderung durch Betriebsvereinbarung vorbehalten hat. Ein solcher Änderungsvorbehalt kann sich daraus ergeben, dass bei der Bekanntgabe der Regelung durch Aushang am schwarzen Brett darauf hingewiesen wurde, dass über die Jubiläumszuwendungen eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen worden ist.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.01.2012 - 2 Ca 1708/11 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine Jubiläumszuwendung anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums.

Der bei Klageerhebung 57-jährige Kläger ist bei der Beklagten, einem 1950 gegründeten Unternehmen, seit dem 2. August 1971 beschäftigt.