1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte und Berufungsklägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten vorliegend im Kern über die Grenzen des Direktionsrechtes im Rahmen der durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten Geschäftsführenden Pflegedienstleitungen oberhalb der bisherigen Leitenden Pflegedienstkräfte.
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