Die Parteien streiten über den Antrag der Klägerin festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Vordienstzeiten der Klägerin seit dem 01.08.1980 für Ansprüche der Klägerin aus dem
Die 1956 geborene Klägerin war in der Zeit vom 01.08.1980 bis zum 30.06.1990 als Sachbearbeiterin in der Bezirksplankommission beim in der ehemaligen DDR tätig. Am 01.07.1990 wurde sie von der damaligen Bezirksverwaltungsbehörde und ab dem 01.01.1991 vom beklagten Land als Sachbearbeiterin im übernommen. Gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|