LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.01.2001
8 Sa 402/00
Normen:
BAT-O § 19 ;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 23.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1432/99

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.01.2001 (8 Sa 402/00) - DRsp Nr. 2003/5059

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 402/00

DRsp Nr. 2003/5059

»1. Die Wirtschaftsverwaltung eines (neuen) Bundeslandes stellt weder ganz noch teilweise eine Funktionsnachfolge in die Aufgaben der Bezirksplankommission in der ehemaligen DDR dar. 2. Vordienstzeiten bei den Bezirksplankommissionen in der ehemaligen DDR können i.d.R. nicht gemäß § 19 BAT-O und der dazu ergangenen Übergangsvorschriften als Beschäftigungszeit bei einem (neuen) Bundesland angerechnet werden.«

Normenkette:

BAT-O § 19 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Antrag der Klägerin festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Vordienstzeiten der Klägerin seit dem 01.08.1980 für Ansprüche der Klägerin aus dem BAT-O zu berücksichtigen.

Die 1956 geborene Klägerin war in der Zeit vom 01.08.1980 bis zum 30.06.1990 als Sachbearbeiterin in der Bezirksplankommission beim in der ehemaligen DDR tätig. Am 01.07.1990 wurde sie von der damaligen Bezirksverwaltungsbehörde und ab dem 01.01.1991 vom beklagten Land als Sachbearbeiterin im übernommen. Gemäß § 2 des Arbeitsvertrages vom 14.08.1991 haben die Parteien die Geltung des BAT-O vereinbart.