LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 31.07.2001
8 (5) Sa 286/01
Normen:
SR 2 x BAT-O;
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 15.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 332/00

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 31.07.2001 (8 (5) Sa 286/01) - DRsp Nr. 2003/5055

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2001 - Aktenzeichen 8 (5) Sa 286/01

DRsp Nr. 2003/5055

»Bei Übertragung von gleichzeitig durchzuführenden feuerwehrtechnischem Einsatzdienst und Rettungsdienst kann die Feuerwehrzulage nach SR 2 x BAT-O auch dann anfallen, wenn der Rettungsdienst zwar nach der Zahl der Einsatzrufe und damit zeitlich überwiegt, aber der Brandeinsatz Vorrang hat.«

Normenkette:

SR 2 x BAT-O;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers gegen die beklagte Stadt auf Zahlung einer Feuerwehrzulage.